Auf Grundlage des Bebauungsplanes dürfen nun die Gebäude errichtet werden: die Hochschule für Gesundheit, der Bau für Gemeinschaftseinrichtungen wie Mensa und Bibliothek, das neue Europäische Proteinforschungszentrum (PURE), sowie ein Gebäude für Einrichtungen des NRW-Gesundheitsministeriums, u.a. das Landeszentrum für Gesundheit, das bisher noch gegenüber auf dem BioMedizinPark Bochum untergebracht ist. Neben dem „Kernbereich“ des Gesundheitscampus wurden auch Flächen für mögliche Erweiterungen mit einbezogen.
Der Bebauungsplan basiert auf dem Entwurf des Architekturbüros Leon, Wohlhage, Wernik aus Berlin, der als Sieger aus dem städtebaulichen Wettbewerb im Jahre 2010 hervorgegangen ist. Die zentralen Gestaltungselemente des städtebaulichen Entwurfes mit der Campus-Terrasse, den kompakten Baukörpern mit einer deutlich sichtbaren Raumkante, der begleitenden Grünfläche sowie die innere Erschließung des Geländes wurden im Bebauungsplan umgesetzt. Während des Verfahrens wurde die Öffentlichkeit mehrmals beteiligt, u.a. im Rahmen einer Bürgerversammlung im Juni 2010.
Letztlich konnte jetzt der Rat am 01.03.2012 den Bebauungsplan 286 d – Gesundheitscampus NRW – als Satzung beschließen. Auf dieser Grundlage erteilte die Stadt Bochum im gleichen Monat ihre Zustimmung zum Bauantrag der Hochschule für Gesundheit. Bereits im Vorfeld wurden auf dem Gelände Bergschäden beseitigt und die Vorbereitungen zur Erschließung des Campus-Geländes durchgeführt. Neben einer Stichstraße werden zwei Kreisverkehre die Standorte des Gesundheitscampus und des Bio-Medizin-Parks miteinander verbinden. Durch den Bau einer neuen Haltestelle der „Campuslinie“ U 35 wird eine attraktive Anbindung an den Hauptbahnhof und den Universitäts-Campus geschaffen.
Quelle: Pressemitteilung - Medlands-Ruhr
Bild: Architekturbüro Leon, Wohlhage, Wernik aus Berlin |
Bild: Architekturbüro Leon, Wohlhage, Wernik aus Berlin |
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